Das neue Datenschutzgesetz (nDSG23) in der Schweiz ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen: Seine Auswirkung auf das Direktmarketing ist gross. So werden beispielsweise mit Social-Media-Aktivitäten nur 20% aller EntscheiderInnen der gewünschten Zielgruppen erreicht. Und: Da Massen-Emails an potentielle Neukunden per nDSG untersagt sind, bietet der Dialogaufbau per postalischer Kontaktaufnahme die erfolgversprechendste Alternative.
Zwei wesentliche Neuerungen sind der stärkere Schutz der persönlichen Daten sowie die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten.
Offline-Aktivitäten stärken
HPDIRECT ist Anbieter von diversen interessanten Adressdateien, die seit 1990 im Hause entstanden sind. Geschäftsführer Thomas Hofstetter ist überzeugt: «Mit konsequentem Zielgruppenmarketing erreicht man 100% der EntscheiderInnen und kreiert einen Dialog mit Kunden und Neukunden auf einer starken Basis.» Seine vielen Stammkunden bestätigen dies. Ebenso ist er überzeugt: «Die neuen Datenschutzbestimmungen fördern die Individualität der Zielgruppenangebote, was wohl eine positive Nachricht für diverse Branchen sein wird – Massenmärkte sind keine Märkte der Individualität.»
Auswirkungen des DSG auf das Marketing
Die Verwendung der personenbezogenen Daten für Direktmarketingzwecke benötigen in der Regel eine ausdrückliche Einwilligung der Adressaten und Adressatinnen. Dies gilt insbesondere für E-Mail-Aktivitäten und Telefonmarketing. Ausnahme sind die postalischen Briefe, sofern die Adressdaten rechtmässig beschaffen wurden. Dazu sind Transparenz und Widerspruchsrecht wichtig, sowie die Minimierung der für Direktmarketing-Aktivitäten notwendigen Daten.
Vertrauen auf Profis
Darum empfiehlt sich eine intensive Zusammenarbeit mit einem professionellen Anbieter im offline-Zielgruppenmarketing. HPDIRECT ist mit seinen über 30 Jahren Erfahrung eine starke Adresse, wenn es darum geht, die neuen Gesetze adäquat umzusetzen. Dazu Thomas Hofstetter, Geschäftsführer von HPDIRECT: «Dank teilweise jahrzehntelangem regelmässigem Kontakt mit Firmen, EntscheiderInnen, etc. ist für uns als Adressanbieter eine vertrauenswürdige Partnerschaft mit den meisten Firmen und ihren Vertretern entstanden.»
Datensicherheit mit HPDIRECT
HPDIRECT setzt sich bereits seit 2016, als die EU das Datenschutzgesetz GDPR (DSGVO) einführte, mit den neuen Herausforderungen im Bereich der Daten auseinander. Zusammen mit einer auf internationale Datenschutzrechte spezialisierten Anwaltskanzlei implementierte HPDIRECT, bevor das nDSG in der Schweiz im September in Kraft trat, die Verordnungen in das tägliche Handeln für Schweizer Kunden und solchen aus der EU.
Alle relevanten Informationen zum nDSG finden sich deshalb in den Veröffentlichungen (online wie offline) von HPDIRECT (AGB, Datenschutzgesetz, Handhabung neues DSG, Umgang unserer Kunden mit Daten, etc.). HPDIRECT wird kommende Änderungen immer zeitnah in die Schriften implementieren.